Winterdienst in Troisdorf, Bonn & im Rhein-Sieg-Kreis
Wir räumen und streuen Gehwege, Eingänge und Parkplätze, damit niemand ausrutscht und Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.
Bei Schnee und Glatteis sind Eigentümer in der Pflicht. Wer vor seinem Grundstück nicht räumt oder streut, haftet, wenn jemand stürzt. Das Problem ist, dass Schnee und Glätte oft über Nacht kommen. Genau dann, wenn man morgens eigentlich zur Arbeit muss.
Wir übernehmen den Winterdienst für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und Betriebe in Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg, Niederkassel, Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis. Wir räumen und streuen Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten und Parkplätze.
Was zum Winterdienst gehört
Gehwege räumen
Wir räumen den Schnee vom Gehweg vor Ihrem Grundstück, so wie es Ihre Stadt vorschreibt.
Streuen bei Glätte
Bei Glatteis und überfrierender Nässe streuen wir mit Streumitteln, die bei Ihnen erlaubt sind.
Eingänge & Treppen
Hauseingänge, Außentreppen und der Weg zu den Mülltonnen bleiben sicher begehbar.
Zufahrten & Parkplätze
Auch Einfahrten, Stellplätze und Parkplätze von Wohnanlagen und Firmen räumen und streuen wir.
Mit Nachweis
Jeder Einsatz wird mit Datum und Foto in unserer Objekt-App festgehalten.
Das ganze Jahr ein Partner
Winterdienst passt gut zum Hausmeisterservice und zur Gartenpflege. Im Sommer Rasen, im Winter Schnee.
Für Verwaltungen, Eigentümer und Betriebe
Jeder Einsatz mit Foto
Beim Winterdienst ist der Nachweis besonders wichtig. Stürzt jemand und es gibt Streit, zeigt die Objekt-App genau, wann geräumt und gestreut wurde, mit Datum und Foto. Bei vermieteten Objekten können die Kosten für den Winterdienst in der Regel über die Betriebskosten umgelegt werden.
Ein Anruf genügt
Sie müssen früh zur Arbeit, sind viel unterwegs oder möchten bei Glätte einfach nicht selbst schippen? Dann machen wir das für Ihr Haus oder Ihre Firma. Privathaushalte können einen Teil der Arbeitskosten nach § 35a EStG absetzen.
So läuft es ab
Anfrage
Am besten vor dem Winter. Nennen Sie uns die Adresse und welche Flächen geräumt werden sollen.
Abstimmung
Wir schauen uns die Flächen an und klären, was Ihre Stadt vorschreibt.
Angebot
Sie bekommen ein Angebot für den Winterdienst.
Einsatz
Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir. Jeder Einsatz wird festgehalten.
Räumen und Streuen: Was gilt?
Die Räum- und Streupflicht ergibt sich aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Welche Flächen Sie zu welchen Uhrzeiten räumen müssen, steht in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt. Troisdorf, Sankt Augustin, Bonn und Köln haben dafür jeweils eigene Regeln. Dort steht auch, womit gestreut werden darf. Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts nur eingeschränkt erlaubt. Wir richten uns nach diesen Vorgaben.
Als Eigentümer können Sie die Pflicht per Vertrag an einen Dienstleister abgeben. Wichtig ist, dass klar geregelt ist, welche Flächen dazugehören. Und dass sich nachweisen lässt, dass geräumt wurde.
Rechtzeitig planen
Wenn der erste Schnee schon liegt, ist es für die Planung zu spät. Melden Sie sich deshalb am besten im Herbst bei uns. Dann sind die Flächen geklärt, und Ihr Objekt ist fest eingeplant, bevor es glatt wird.
Fragen zu Winterdienst
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Am besten im Herbst, also vor dem ersten Schnee. Dann ist alles geklärt, wenn es losgeht.
Räumen Sie auch Parkplätze?
Ja. Neben Gehwegen und Eingängen räumen und streuen wir auch Zufahrten und Parkplätze.
Wie kann ich nachweisen, dass geräumt wurde?
Jeder Einsatz wird mit Datum und Foto in unserer Objekt-App festgehalten.
Sprechen Sie uns an.
Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine Anfrage. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.