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Winterdienst

Winterdienst in Troisdorf, Bonn & im Rhein-Sieg-Kreis

Wir räumen und streuen Gehwege, Eingänge und Parkplätze, damit niemand ausrutscht und Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.

Bei Schnee und Glatteis sind Eigentümer in der Pflicht. Wer vor seinem Grundstück nicht räumt oder streut, haftet, wenn jemand stürzt. Das Problem ist, dass Schnee und Glätte oft über Nacht kommen. Genau dann, wenn man morgens eigentlich zur Arbeit muss.

Wir übernehmen den Winterdienst für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und Betriebe in Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg, Niederkassel, Bonn, Köln und im Rhein-Sieg-Kreis. Wir räumen und streuen Gehwege, Hauseingänge, Zufahrten und Parkplätze.

Leistungsumfang

Was zum Winterdienst gehört

Gehwege räumen

Wir räumen den Schnee vom Gehweg vor Ihrem Grundstück, so wie es Ihre Stadt vorschreibt.

Streuen bei Glätte

Bei Glatteis und überfrierender Nässe streuen wir mit Streumitteln, die bei Ihnen erlaubt sind.

Eingänge & Treppen

Hauseingänge, Außentreppen und der Weg zu den Mülltonnen bleiben sicher begehbar.

Zufahrten & Parkplätze

Auch Einfahrten, Stellplätze und Parkplätze von Wohnanlagen und Firmen räumen und streuen wir.

Mit Nachweis

Jeder Einsatz wird mit Datum und Foto in unserer Objekt-App festgehalten.

Das ganze Jahr ein Partner

Winterdienst passt gut zum Hausmeisterservice und zur Gartenpflege. Im Sommer Rasen, im Winter Schnee.

Für wen

Für Verwaltungen, Eigentümer und Betriebe

Hausverwaltung & WEG

Jeder Einsatz mit Foto

Beim Winterdienst ist der Nachweis besonders wichtig. Stürzt jemand und es gibt Streit, zeigt die Objekt-App genau, wann geräumt und gestreut wurde, mit Datum und Foto. Bei vermieteten Objekten können die Kosten für den Winterdienst in der Regel über die Betriebskosten umgelegt werden.

Privat & Gewerbe

Ein Anruf genügt

Sie müssen früh zur Arbeit, sind viel unterwegs oder möchten bei Glätte einfach nicht selbst schippen? Dann machen wir das für Ihr Haus oder Ihre Firma. Privathaushalte können einen Teil der Arbeitskosten nach § 35a EStG absetzen.

Ablauf

So läuft es ab

Anfrage

Am besten vor dem Winter. Nennen Sie uns die Adresse und welche Flächen geräumt werden sollen.

Abstimmung

Wir schauen uns die Flächen an und klären, was Ihre Stadt vorschreibt.

Angebot

Sie bekommen ein Angebot für den Winterdienst.

Einsatz

Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir. Jeder Einsatz wird festgehalten.

Räumen und Streuen: Was gilt?

Die Räum- und Streupflicht ergibt sich aus der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Welche Flächen Sie zu welchen Uhrzeiten räumen müssen, steht in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt. Troisdorf, Sankt Augustin, Bonn und Köln haben dafür jeweils eigene Regeln. Dort steht auch, womit gestreut werden darf. Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts nur eingeschränkt erlaubt. Wir richten uns nach diesen Vorgaben.

Als Eigentümer können Sie die Pflicht per Vertrag an einen Dienstleister abgeben. Wichtig ist, dass klar geregelt ist, welche Flächen dazugehören. Und dass sich nachweisen lässt, dass geräumt wurde.

Rechtzeitig planen

Wenn der erste Schnee schon liegt, ist es für die Planung zu spät. Melden Sie sich deshalb am besten im Herbst bei uns. Dann sind die Flächen geklärt, und Ihr Objekt ist fest eingeplant, bevor es glatt wird.

Einsatzgebiet

Wir sitzen in Troisdorf. Von hier aus sind wir im ganzen Rhein-Sieg-Kreis unterwegs und regelmäßig auch in Bonn und Köln.

TroisdorfSankt AugustinSiegburgLohmarNiederkasselHennefBonnKöln
Häufige Fragen

Fragen zu Winterdienst

Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

Am besten im Herbst, also vor dem ersten Schnee. Dann ist alles geklärt, wenn es losgeht.

Räumen Sie auch Parkplätze?

Ja. Neben Gehwegen und Eingängen räumen und streuen wir auch Zufahrten und Parkplätze.

Wie kann ich nachweisen, dass geräumt wurde?

Jeder Einsatz wird mit Datum und Foto in unserer Objekt-App festgehalten.

Alle häufigen Fragen →

Sprechen Sie uns an.

Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine Anfrage. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

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