Abriss & Rückbau

Abriss & Rückbau in Troisdorf und im Rhein-Sieg-Kreis_

Der alte Schuppen muss weg, das Gartenhaus ist morsch, die Einbauküche passt nicht mehr? Wir reißen ab, bauen zurück und entsorgen den Schutt fachgerecht.

Viele kleinere Abrissarbeiten bleiben liegen, weil sich kein Betrieb dafür zuständig fühlt. Für eine große Abrissfirma ist ein Gartenhaus zu klein, und selbst machen kostet Wochenenden, Kraft und mehrere Fahrten zum Wertstoffhof. Genau diese Arbeiten übernehmen wir.

Wir sind in Troisdorf, Sankt Augustin, Siegburg, Hennef, Lohmar, Niederkassel, Bonn und im ganzen Rhein-Sieg-Kreis im Einsatz. Unsere Kunden sind Privatleute, Vermieter, Hausverwaltungen und Firmen. Und weil wir auch entrümpeln, reinigen und Gärten anlegen, bekommen Sie alles aus einer Hand: vom vollen Schuppen bis zur fertigen Fläche.

Leistungsumfang

Was wir abreißen und zurückbauen_

Schuppen & Gartenhäuser

Morsche Holzschuppen, alte Gartenhäuser und Geräteschuppen bauen wir ab und schaffen Platz im Garten.

Carports

Alte oder beschädigte Carports bauen wir zurück, damit Platz für etwas Neues entsteht.

Zwischenwände

Nicht tragende Zwischenwände entfernen wir, zum Beispiel wenn aus zwei Räumen einer werden soll.

Einbauküchen & Einbauten

Alte Küchen, Einbauschränke und andere Einbauten bauen wir aus, etwa vor einer Renovierung oder beim Mieterwechsel.

Entsorgung

Den Schutt tragen wir raus und entsorgen ihn fachgerecht. Sie haben am Ende eine leere Fläche.

Reinigung danach

Auf Wunsch reinigen wir im Anschluss. Dann ist alles aus einer Hand erledigt.

Für wen

Für Verwaltungen, Eigentümer und Betriebe_

Hausverwaltung & WEG

Vorher und nachher mit Foto

Ein marodes Fahrradhäuschen, ein alter Müllunterstand, Einbauten in einer leeren Wohnung: Für Hausverwaltungen bauen wir zurück und halten den Zustand vorher und nachher mit Fotos fest. So sehen Verwaltung, Beirat und Eigentümer genau, was gemacht wurde.

Privat & Gewerbe

Ein Ansprechpartner

Sie sprechen direkt mit den Leuten, die auch bei Ihnen vor Ort arbeiten. Privathaushalte können einen Teil der Arbeitskosten nach § 35a EStG absetzen. Die Entsorgungskosten zählen allerdings nicht dazu.

Ablauf

So läuft es ab_

Anfrage

Sagen Sie uns, was weg soll. Fotos helfen uns sehr.

Besichtigung

Wir sehen uns alles vor Ort an und klären, was dabei zu beachten ist.

Angebot

Sie bekommen ein festes Angebot für Abriss und Entsorgung.

Abriss

Wir reißen ab, tragen raus und entsorgen. Auf Wunsch reinigen wir danach.

Was wir vorher klären_

Abriss ist mehr als Draufhauen. Bei der Besichtigung schauen wir uns an, ob noch Strom- oder Wasserleitungen angeschlossen sind und wie wir den Schutt am besten rausbekommen. Bei Wänden klären wir, ob sie tragend sind. Tragende Wände entfernen wir nur, wenn ein Statiker das freigegeben hat.

Bei älteren Bauten, zum Beispiel Schuppen mit Wellplatten aus den 1970er- oder 1980er-Jahren, kann Asbest verbaut sein. Fällt uns so etwas auf, sagen wir es Ihnen vor Beginn. Asbesthaltige Bauteile dürfen nur Fachbetriebe mit entsprechender Sachkunde entfernen.

Vom Abriss zur neuen Fläche_

Ist das alte Gartenhaus weg, steht oft die Frage im Raum: Was kommt jetzt dahin? Auch dabei helfen wir. Mit unserem Garten- und Landschaftsbau legen wir die Fläche neu an, zum Beispiel mit Pflaster oder als Grünfläche. Muss vorher noch ausgeräumt werden, übernehmen wir die Entrümpelung. Und zum Schluss gibt es auf Wunsch eine Reinigung.

Einsatzgebiet_

Wir sitzen in Troisdorf. Von hier aus sind wir im ganzen Rhein-Sieg-Kreis unterwegs und regelmäßig auch in Bonn und Köln.

Häufige Fragen

Fragen zum Abriss_

Was reißen Sie ab?

Zum Beispiel alte Schuppen, Gartenhäuser, Carports, Zwischenwände, Einbauküchen und andere Einbauten. Was genau möglich ist, klären wir bei der Besichtigung.

Entsorgen Sie den Schutt?

Ja. Wir tragen alles raus und entsorgen es fachgerecht. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Können Sie vorher auch entrümpeln?

Ja. Ist der Schuppen oder Raum noch voll, räumen wir ihn vorher aus. Entrümpelung und Abriss bekommen Sie aus einer Hand.

Was ist mit tragenden Wänden?

Ob eine Wand entfernt werden darf, klären wir vor dem Angebot. Bei tragenden Wänden braucht es immer einen Statiker.

Kann ich die Kosten absetzen?

Privathaushalte können einen Teil der Arbeitskosten nach § 35a EStG absetzen. Die Entsorgungskosten zählen nicht dazu.

Alle häufigen Fragen →

Sprechen Sie uns für Ihren Abriss an.

Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine Anfrage mit ein paar Fotos. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

Weitere Leistungen_